Termindetails
Gefahrgut - Verantwortung im Handwerk
27.11.2026 von 09:00 bis 11:00
Eigener Transport und Empfang und Versand von Gefahrgut - ADR 1.3: Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

Aufgrund regelmäßiger Kontrollen durch Ordnungsbehörden und der gesetzlichen Verpflichtung zur Schulung im Umgang mit Gefahrgut laden wir Sie herzlich zu einer kostenlosen Unterweisung ein.
Wann?
Freitag, 27. November, von 09:00 bis ca. 11:00 Uhr
Wo?
Haus des Handwerks
Am Marktplatz 19
64521 Groß-Gerau
Zielgruppe:
Alle Handwerksbetriebe, die mit gefährlichen Stoffen – wie z.B. Ölen, Farben, Lacken, Batterien oder Reinigungsmitteln – umgehen oder am Transport dieser beteiligt sind.
Hintergrund:
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Gefahrgutvorschriften gemäß ADR turnusgemäß aktualisiert. Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – inklusive Annahme und Abgabe – müssen nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Die Verantwortung für die Schulung liegt bei der Unternehmensleitung.
Schulungsinhalte (u. a.):
- Gefahrgut erkennen: Definition, Arten, Unterschiede zu Gefahrstoffen, Kennzeichnung (z. B. UN-Nummer)
- Verpackung und Transport: Anforderungen, Eignung von Fahrzeugen, Ladungssicherung
- Verpackungskriterien: Dichtheit, Unversehrtheit, Sauberkeit, Prüfung
- Mengenregelungen: 1000-Punkte-Regel, Höchstmengen, Konsequenzen bei Überschreitung
- Gefahrgutunterlagen: Angaben in Lieferpapieren, Bedeutung von Summenblättern
- Allgemeine Anforderungen: Sicherheitsvorkehrungen, Verhalten im Notfall, Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 14)
- Verantwortlichkeiten: Aufgaben von Absendern und Empfängern
Die Schulung orientiert sich an den ADR-Vorgaben, ist jedoch so aufgebaut, dass sie für alle Gewerke im Handwerk geeignet ist – ohne gewerkspezifische Unterscheidung.
Referent:
Herr Deist, Berater für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, vermittelt praxisnah, welche Pflichten Handwerksbetriebe im Umgang mit Gefahrgut haben und wie die rechtlichen Vorgaben sicher umgesetzt werden können.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die bei behördlichen Prüfungen als Nachweis dient.
Wichtiger Hinweis:
Für Kfz- und Zweiradmechanikerbetriebe ist diese Schulung weniger geeignet, da sie nicht speziell auf den Umgang mit E-Fahrzeugen und E-Bikes ausgelegt ist. Für diese Berufsgruppe bieten wir passende, gezielte Unterweisungen an.
Veranstaltungsort
Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau
Marktplatz 19
64521 Groß-Gerau