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Interessensvertretung, Tarif und Recht

Interessensvertretung

Ihre Innung – Die starke Stimme des Handwerks

Ihre Innung ist weit mehr als ein Zusammenschluss von Handwerksbetrieben – sie ist die zentrale Interessenvertretung des regionalen Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und öffentlichen Institutionen. Ihre Aufgaben sind in § 54 der Handwerksordnung geregelt und spiegeln die Verantwortung wider, die das Handwerk heute übernimmt: praxisnah, zukunftsorientiert und gesellschaftlich relevant.

Was die Innung heute leistet – gesetzlich verankert und praxisnah erweitert

Die Aufgaben der Innung sind in der Handwerksordnung (§54 HwO) klar definiert. Sie bilden das Fundament für die Arbeit der Innung und umfassen unter anderem die Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen, die Mitwirkung an der Ausbildung, die Unterstützung bei Prüfungen sowie die Beratung von Behörden und Mitgliedsbetrieben.

Doch die Anforderungen an das Handwerk haben sich gewandelt – und mit ihnen auch die Rolle der Innung. Heute versteht sich die Innungals moderner Dienstleister für ihre Mitgliedsbetriebe. Aus den gesetzlichen Grundlagen ergeben sich daher zusätzliche Aufgaben, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der Betriebe orientieren:

  • Praxisnahe Beratung: Ob bei rechtlichen Fragen, technischen Herausforderungen oder betriebswirtschaftlichen Entscheidungen – die Innung steht ihren Mitgliedern mit Know-how und Erfahrung zur Seite.
  • Fachliche Vernetzung: Die Innung organisiert Veranstaltungen, Fachforen und Austauschformate, die den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit fördern.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung: Sie bringt die Anliegen des Handwerks in politische Diskussionen ein, stärkt das Image der Branche und sorgt für Sichtbarkeit in der Region.
  • Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergaben: Die Innung hilft ihren Mitgliedern, sich bei öffentlichen Projekten professionell zu positionieren.
  • Förderung von Qualität und Innovation: Durch Impulse zu Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Fachkräftesicherung begleitet die Innung ihre Betriebe in die Zukunft.

Die Innung ist damit nicht nur eine gesetzlich verankerte Organisation, sondern ein aktiver Partner für das Handwerk – nah an der Praxis, flexibel in der Unterstützung und stark in der Vertretung gemeinsamer Interessen.

Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene

Was die Innung vor Ort leistet, wird auf Landesebene durch den Landesinnungsverband weitergeführt. Dieser vertritt die Interessen der Innungen gegenüber Landespolitik, Ministerien und Institutionen – und sorgt dafür, dass handwerkliche Anliegen in landespolitische Entscheidungen einfließen.

Auf Bundesebene übernimmt der Bundesinnungsverband die Rolle der Spitzenorganisation. Er vertritt die Interessen der Branche gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen bundesweiten Gremien in Berlin. Der Bundesinnungsverband koordiniert politische Kommunikation, bringt sich in Gesetzgebungsverfahren ein und stärkt das öffentliche Bild des Handwerks auf nationaler Ebene.

So entsteht ein starkes Netzwerk: Von der Innung vor Ort über den Landesinnungsverband bis hin zum Bundesinnungsverband in Berlin – das Handwerk hat eine klare Stimme, die gehört wird.

Rechtsberatung

Rechtsberatung für Mitglieder – Klarheit in rechtlichen Fragen

Als Mitglied Ihrer Innung profitieren Sie von einem besonderen Service: Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung durch unsere Partnerkanzlei in verschiedenen Rechtsgebieten. Denn rechtliche Fragen können jederzeit auftreten – sei es im Betrieb oder im privaten Umfeld. Wir möchten sicherstellen, dass Sie in solchen Situationen schnell und unkompliziert professionelle Unterstützung erhalten.

Die kostenfreie Erstberatung gilt pro Fall und umfasst folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht: Unterstützung bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und mehr.
  • Erbrecht: Beratung zur Testamentserstellung, Erbfolge und zur Regelung von Nachlässen.
  • Familienrecht: Hilfe bei Themen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht.
  • Immobilienrecht: Rechtliche Begleitung bei Kauf, Verkauf oder Fragen rund um Grundstücke und Gebäude.
  • Mietrecht: Unterstützung bei Konflikten zwischen Vermieter und Mieter.
  • Schadensersatzrecht: Beratung bei Haftungsfragen und Schadensfällen.
  • Strafrecht: Erste Einschätzung bei strafrechtlichen Vorwürfen oder Ermittlungen.
  • Verkehrsrecht: Hilfe bei Bußgeldbescheiden, Unfällen oder Führerscheinangelegenheiten.
  • Vertragsgestaltung: Prüfung und Erstellung von Verträgen für rechtliche Sicherheit.
  • Vertragsrecht: Klärung von Fragen zu Kaufverträgen, Werkverträgen und ähnlichen Vereinbarungen.

Die Erstberatung hilft Ihnen, sich einen Überblick über Ihre Situation zu verschaffen und mögliche nächste Schritte zu besprechen – schnell, diskret und ohne zusätzliche Kosten.

So funktioniert’s:
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus. Unsere Partnerkanzlei meldet sich zeitnah bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.

Hinweis: Die kostenfreie Erstberatung bezieht sich auf den jeweiligen Einzelfall. Eine weiterführende anwaltliche Vertretung ist nicht Bestandteil des Angebots.


RatgeberRecht & Downloadservice

Innungsbetriebe erhalten exklusiven Zugang zum ZVSHK RatgeberRecht – einer kompakten und praxisnahen Serie zu wichtigen juristischen Themen im SHK-Alltag. 

Ergänzend dazu bietet der Downloadservice zahlreiche Merkblätter, z. B. zu Materialpreissteigerungen, Haftungsrisiken, Vertragsfragen und vielen weiteren rechtlichen Stolperstellen.

Damit haben Mitgliedsbetriebe jederzeit verlässliche, rechtssichere Informationen zur Hand und können Risiken frühzeitig vermeiden.

Zum RatgeberRecht Zum Downloadservice

Tarif

Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter – exklusiv für Innungsbetriebe

Als Mitglied der Innung sichern Sie sich einen entscheidenden Vorteil: Zugang zu den Tarifverträgen im Handwerk. Diese Vereinbarungen schaffen klare Regeln und geben Ihnen und Ihren Mitarbeitern Verlässlichkeit – ein starkes Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Planungssicherheit: Klare Lohn- und Arbeitszeitregelungen erleichtern die Kalkulation.
  • Attraktive Arbeitsbedingungen: Faire Tarife machen Ihren Betrieb interessant für Fachkräfte.
  • Rechtliche Klarheit: Verbindliche Standards schützen vor Unsicherheiten.
  • Exklusivität: Diese Vorteile gibt es nur für Innungsmitglieder.

Was regeln die Tarifverträge?

  • Löhne und Gehälter
  • Arbeitszeiten und Überstunden
  • Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen
  • Ausbildungsvergütungen
  • Kündigungsfristen und weitere arbeitsrechtliche Punkte

So einfach geht’s:

Als Mitglied erhalten Sie jederzeit die aktuellen Tarifverträge und kompetente Unterstützung bei der Umsetzung über unseren Landesinnungsverband.

Damit sind Sie jederzeit bestens informiert und abgesichert.

Schutz vor unberechtigten Forderungen der SOKA-Bau

Als Innungsfachbetrieb sind Sie zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Grundlage dafür ist die Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke, die der Bundesinnungsverband gemeinsam mit den Bautarifvertragsparteien geschlossen hat.

Was bedeutet das für Sie?

Elektrohandwerkliche Betriebe dürfen von der SOKA-Bau nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind:

  • Mitgliedschaft: Sie sind mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied des ZVEH.
  • Fachlichkeit: Ihr Betrieb wird von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des Bundesinnungsverbandes oder seiner Mitgliedsverbände erfasst und übt überwiegend die entsprechenden handwerklichen Tätigkeiten aus.

Die Fachlichkeit wird unwiderlegbar vermutet, wenn Ihr Betrieb vor dem 30. Juni 2014 der Innung beigetreten ist. Bei späteren Mitgliedschaften gilt die Vermutung ebenfalls, ist aber widerlegbar – die Beweislast liegt jedoch bei der SOKA-Bau.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schutz vor unberechtigten Beitragsforderungen der SOKA-Bau
  • Klare tarifliche Abgrenzung zwischen Bauhauptgewerbe und unseren Gewerben
  • Sicherheit durch eine verbindliche Vereinbarung der Verbände
  • Unterstützung bei strittigen Fällen durch ein außergerichtliches Konsultationsverfahren

Warum jetzt handeln?

Die Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für Innungsfachbetriebe. Wer noch nicht Mitglied ist, sollte den Eintritt in die Innung prüfen, um von diesem Schutz zu profitieren.

Selbsttest zur Beitragspflicht

Sie sind unsicher, ob Ihr Betrieb beitragspflichtig ist? Nutzen Sie den anonymen Selbsttest der Sozialkasse.

Jetzt Selbsttest starten

Dokumentenservice

Arbeitsverträge, Zeugnisse, und vieles mehr

Durch Ihre Innungsmitgliedschaft steht Ihnen ein umfangreiches Service-Portal für verschiedene Dokumente und Muster zur Verfügung.

Dieses beinhaltet Vorlagen für Arbeitsverträge, Zeugnisse, Musterschreiben und vieles mehr. Eine Übersicht aller Rubriken haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.

Spezialfunktionen:

  • Zeugnisgenerator
    mit Zusatzfunktionen für das Handwerk
  • Arbeitsvertragsgenerator
  • Digitale Widerrufsbelehrung

Arbeitsverträge und Zeugnisse einfach online erstellen
Mit wenigen Klicks zum fix und fertigen Arbeitsvertrag bzw. Zeugnis. 

Weitere Rubriken:

  • Personal
    Verträge, Kündigungen, Zeugnisse und vieles mehr rund um die Bereiche Personal und Arbeitsrecht
  • Baurecht
    VOB-Text, Musterschreiben, Formulare und weitere Informationen, die Sie zum Baurecht wissen sollten
  • Unternehmensführung
    Muster und Informationen rund um das Thema Unternehemsnführung, damit Sie das Beste aus Ihrem Betrieb herausholen
  • Förderprogramme
    Alle zu Finanzierungshilfen für Existenzgründer und Aufsteiger sowie für förderfähige Unternehmen
  • Steuern
    Die wichtigstens Regelungen, die Sie als Unternehmen kennen sollten, mit den dazugehörigen Vorlagen
  • Privat
    Damit Sie auch privat auf der sicheren Seite sind, vor allem wenn es um Themen wie Betreuung und Vorsorge geht

Die Zugangsdaten finden Sie in unserer App oder senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@innung-gg.de.

Direkt zum Login

Hinweis: Die Zugangsdaten werden jährlich neu generiert.

Gemeinsam pflegen wir den Gemeingeist des Handwerks! Hilfreicher Austausch mit Kollegen - denn nur gemeinsam sind wir stark!

 

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Innung Sanitär- und Heizungstechnik Groß-Gerau
Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau

Am Marktplatz 19
64521 Groß-Gerau

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